Verhinderungspflege

Auszeit für die Pflegeperson/en

Auch die Pflegenden müssen gesund und widerstandsfähig sein und bleiben.
ab Pflegegrad 2

Verhinderungspflege

Gerade wer ein Kind mit Einschränkungen pflegt, braucht mal Abstand, um seinen wertvollen Dienst mit ganzer Kraft leisten zu können. Nicht immer kann man für die zu pflegende Person (das Kind) zur Verfügung stehen.

Stunden-, tage- oder auch wochenweise kann eine andere Person diese Aufgabe übernehmen und dafür finanziell „entschädigt“ werden. Das kann z.B. sein für

  • Sport
  • Therapie
  • Erholung
  • Arztbesuche
  • Krankenhausaufenthalt

…der pflegenden Person (bzw. der Eltern)

Maximal 6 Wochen pro Jahr

€ 1612,- pro Jahr

Zu diesem Zweck stellt die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 einen Betrag von € 1612,- je Kalenderjahr zur Verfügung. Die Dauer kann insgesamt bis zu 6 Wochen im Jahr betragen. Die Kinderhilfe stellt gerne eine Person zur Verfügung. Geleistet werden kann diese Betreuung aber auch durch andere Personen, die mit der zu pflegenden Person nicht verwandt ist und nicht im gleichen Haushalt wohnt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Praktische Beispiele

für eine Verhinderungspflege

Erholungsurlaub

Das Pflegekind fährt mit der nicht mehr im elterlichen Haushalt lebenden erwachsenen Tochter der Eltern (oder einer ehrenamtlichen Betreuungskraft der Kinderhilfe) auf eine Freizeit, während die Eltern einen Erholungsurlaub machen.

Online-Fortbildung

Die Nachbarin betreut ein Kind für 9 Stunden in ihrem Haushalt mit ihrem leiblichen Kind, während die Mutter an einer Online-Fortbildung teil nimmt.

Sport

Eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Kinderhilfe betreut wöchentlich für 2 Stunden ein Kind in dessen Haushalt, während die Mutter zum Sport geht.

Krankenbesuch

Eine ehrenamtliche Betreuungskraft geht mit dem Kind ins Schwimmbad, während die Eltern einen kranken Angehörigen besuchen.

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