Feststellung
Der Pflegegrad wird von den Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes auf Antrag bei der Krankenkasse festgestellt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:
BGMFeststellung
Der Pflegegrad wird von den Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes auf Antrag bei der Krankenkasse festgestellt.
Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:
BGMAntrag stellen
Der Antrag kann formlos als Brief oder eMail gestellt werden. Antragsdatum unbedingt notieren, um auf den richtigen Termin hinweisen zu können. Bei Fragen oder Problemem stehen wir jederzeit zur Verfügung.
Beratung
Wir empfehlen Antragstellern unbedingt vor dem Begutachtungstermin einen Beratungstermin durch die KinderhilfeLEBENSWERT e.V. wahrzunehmen.
Leistungen
Leistungen der Pflegeversicherung abhängig vom Pflegegrad (PG) können sein:
BGM
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit oder natürlich bei uns.