Pflegegrad

Pflegegrad, was ist das?

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) bestimmt den Förderbedarf einer Person mit Einschränkungen in Deutschland und ist in 5 Grade unterteilt.

Feststellung
Der Pflegegrad wird von den Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes auf Antrag bei der Krankenkasse festgestellt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:

BGM

Antrag stellen
Der Antrag kann formlos als Brief oder eMail gestellt werden. Antragsdatum unbedingt notieren, um auf den richtigen Termin hinweisen zu können. Bei Fragen oder Problemem stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Forumlar Download

Beratung
Wir empfehlen Antragstellern unbedingt vor dem Begutachtungstermin einen Beratungstermin durch die KinderhilfeLEBENSWERT e.V. wahrzunehmen.

Leistungen
Leistungen der Pflegeversicherung, die über die KinderhilfeLEBENSWERT abgerechnet werden können:

  • Entlastungsbetrag (FuD) ab PG1 € 131,-
  • 40% des Betrags der Pflegesachleistungen ab PG2 (ab € 796,-) können für zusätzliche Entlastung umgewidmet werden
  • steigende Leistung bei höherem Pflegegrad
  • € 1685,- Verhinderungspflege ab PG2, ab 6 Monaten nach Bewilligung des Pflegegrads

BGM
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit oder natürlich bei uns.

Sie haben Fragen oder Probleme?

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und helfen dabei.
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner