Pflegegrad

Pflegegrad, was ist das?

Der Pflegegrad (früher Pflegestufe) bestimmt den Förderbedarf einer Person mit Einschränkungen in Deutschland und ist in 5 Grade unterteilt.

Feststellung
Der Pflegegrad wird von den Mitarbeitenden des Medizinischen Dienstes auf Antrag bei der Krankenkasse festgestellt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:

BGM

Antrag stellen
Der Antrag kann formlos als Brief oder eMail gestellt werden. Antragsdatum unbedingt notieren, um auf den richtigen Termin hinweisen zu können. Bei Fragen oder Problemem stehen wir jederzeit zur Verfügung.

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Beratung
Wir empfehlen Antragstellern unbedingt vor dem Begutachtungstermin einen Beratungstermin durch die KinderhilfeLEBENSWERT e.V. wahrzunehmen.

Leistungen
Leistungen der Pflegeversicherung abhängig vom Pflegegrad (PG) können sein:

  • Entlastungsbetrag (FuD) ab PG1 € 125,- (abzurechnen über KinderhilfeLEBENSWERT e.V.)
  • Ausgleich für Mehraufwand ab PG 2 (Geldleistung) ab € 316,- (abzurechnen über KinderhilfeLEBENSWERT e.V.)
  • steigende Leistung bei höherem Pflegegrad
  • € 1612,- Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2, ab 6 Monaten nach Beginn der Betreuung bzw. 6 Monate nach Antragstellung
  • Behindertengerechte Umbauten bis zu € 4000,-

BGM
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit oder natürlich bei uns.

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Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und helfen dabei.
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