Pflegegrad

Pflegegrad, was ist das?

Der PG bestimmt den Anspruch einer Person auf Unterstützung durch die Pflegekasse. Er ist in 5 Grade unterteilt. Je größer der Bedarf an Unterstützung (Pflege) ist, desto höher ist der PG.

Pflegebedarf

Kinder mit einer chronischen Erkrankung und/ oder einer Behinderung benötigen oft mehr Unterstützung als Kinder ohne Erkrankung/ Behinderung. Sie haben Anspruch auf Begleitung und gezielte Hilfemaßnahmen. Dies trifft auch auf viele erwachsene Menschen mit einer Erkrankung/ Behinderung und auf alte Menschen zu.
Der sogenannte „Pflegebedarf“ wird auf Antrag bei der Pflegekasse festgestellt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:

BGM

Antrag stellen
Der Pflegegrad wird auf Antrag bei der Pflegekasse durch den Medizinischen Dienst (MD) festgestellt. Der Antrag kann formlos als Brief oder Email gestellt werden. Antragsdatum unbedingt notieren, um bei Bewilligung den Leistungsbeginn sowie die Bearbeitungsfrist der Pflegekasse im Blick zu haben.

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Feststellung
Die Feststellung des Pflegegrads soll  innerhalb von 25 Arbeitstagen erfolgen. Die Höhe des PG bestimmt die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekasse. Je höher der PG ist, desto höher sind die Leistungen.

Leistungen
Ab PG 1 können Sie Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) und zur Entlastung der pflegenden Angehörigen nutzen.
Die Kinderhilfe Lebenswert bietet Alltags- und Freizeitbegleitung nicht nur für Kinder, sondern auch für erwachsenen Personen jeden Alters an.
Die Abrechnung der Leistung ist möglich über:

  • Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) ab PG1 € 131,-
  • Umwandlung von bis zu 40% des Betrags der Pflegesachleistungen ab PG2
  • Verhinderungspflege (§39 SGB XI)

Weitere Angebote der Kinderhilfe Lebenswert

Die Kinderhilfe Lebenswert hat Gruppenangebote für Kinder und Senior:innen, die über den Entlastungsbetrag genutzt werden können.

Mit Fahrradpilot:innen können Ausflüge auf den Spezialfahrrädern des Vereins gemacht werden.

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